Die advocado/Legal Tech Lab 22 GmbH (nachfolgend auch „advocado“ genannt) bietet eine Plattform für Anwälte und Rechtssuchende.
Den Rechtssuchenden wird hierbei ermöglicht, über eine webbasierende Infrastruktur die Anfrage, Bearbeitung und Bezahlung von Rechtsfragen durch zugelassene Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen durchführen zu lassen.
Der Kooperationspartner (nachfolgend auch „Partner“ oder „Publisher“ genannt) möchte seinen auf seiner Internetseite befindlichen Besuchern/Kunden/Mitgliedern den Mehrwert eines Zugangs zu einer jederzeit verfügbaren, branchenspezifischen und günstigen Rechtsberatung durch Partneranwälte von der advocado GmbH bieten.
advocado und der Partner werden nachfolgend auch als „Parteien“ genannt.
Die Teilnahme am Partnerprogramm erfordert eine Werbefläche oder einen individuellen Link, die auf den Partner registriert ist. Diese Werbefläche muss über eine vollständige, leicht erkennbare, unmittelbar erreichbare und ständig verfügbare Anbieterkennzeichnung (Impressum) verfügen.
Der Partner wird die Leistungen der advocado als Service seinen Kunden/Mitgliedern ausschließlich über die Einbindung der hier im Partnerprogramm angemeldeten Werbeflächen, Links oder Widgets, bieten und bewerben.
Ein Provisionsanspruch des Partners besteht für Transaktionen, die durch die aktive Bewerbung von advocado über die im Partnerprogramm angemeldete Werbefläche oder den individuellen Link vermittelt wurden. Der Nutzer muss die Transaktion durch ein bewusstes Anklicken des auf der Internetseite gut sichtbaren Werbemittels ausführen.
Für die Teilnahme am Partnerprogramm ist eine ausschließlich über dieses System durchgeführte Bewerbung erforderlich. Es besteht kein Rechtsanspruch zur Teilnahme an diesem Partnerprogramm. advocado darf jederzeit, ohne Angaben von Gründen, die Bewerbung ablehnen.
advocado achtet bei der Partnerwahl insbesondere auf:
Die Parteien verpflichten sich zur Durchführung von aufeinander abgestimmten Aufgaben um die zugesicherten Leistungen dieses Partnerprogramms erfüllen zu können. Die Parteien sind jeweils für die Durchführung der von Ihnen übernommenen Aufgaben innerhalb dieses Partnerprogramms selbst verantwortlich.
Die Parteien werden sich in regelmäßigen Abständen über den Fortgang der Arbeiten unterrichten.
Es dürfen ausschließlich die durch die Parteien innerhalb dieses Partnerprogramms überlassenen Logos zum Zwecke der Durchführung dieses Partnerprogramms verwandt werden. advocado behält sich die Verwendung von Firmennamen und Logos des Partners als Referenz auf der Webseite und in anderen Firmenpublikationen vor.
Die Parteien werden im Rahmen der Zusammenarbeit innerhalb dieses Partnerprogrammes die Übermittlung von Informationen und Daten mit der in eigenen Angelegenheiten üblichen Sorgfalt vornehmen. Die Vertragsparteien haften untereinander weder während der Dauer, noch nach Ende dieser Vereinbarung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Rahmen dieser Vereinbarung von ihnen übermittelten Informationen.
Ansprüche der Parteien gegeneinander auf Ersatz von Schäden sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Dies gilt auch für alle fahrlässig verursachten mittelbaren Schäden und Folgeschäden, insbesondere für Schäden aus Produktionsausfall oder entgangenem Gewinn. Der Haftungsausschluss entfaltet keine Wirksamkeit für Personenschäden.
Die Parteien verpflichten sich, den Inhalt dieser Bedingungen sowie des Partnerprogramms, insbesondere die hiernach geschuldeten Leistungen Dritten gegenüber, sowie alle von dem anderen Partner erhaltenen Informationen und (Kunden-) Daten vertraulich zu behandeln. Die Offenlegung vertraglicher Vereinbarungen jedweder Art Dritten gegenüber, ist nur aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen gegenüber Mitarbeitern oder Auftragnehmern, welche sich ebenfalls der Verschwiegenheit im selbigen Umfang verpflichtet haben, sowie gegenüber Beratern der freien Berufe, welche per Gesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, zulässig.
Bei der Erhebung und Verarbeitung der Daten ist es technisch möglich personenbezogene Daten von MandantInnen (Name, Kontaktdaten, Adresse) sowie die Daten des geschilderten Rechtsfalls einzusehen. Der Partner/Die Partnerin ist angehalten, die Systemeinstellungen der Seiten, die ein Widget von advocado enthalten so zu gestalten, dass die Daten des Rechtsfragestellenden nicht mitgelesen oder zu einem späteren Zeitpunkt eingesehen werden können.
Diese Verpflichtung gilt auch nach der Beendigung des Vertrages fort.
Die Parteien sind für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. advocado kann jederzeit die Herausgabe, Berichtigung, Anpassung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung der Daten verlangen.
Zur Gewährleistung des Schutzes der Rechte der betroffenen Personen unterstützen die PartnerInnen advocado angemessen, insbesondere durch die Gewährleistung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen.
Dem Partner ist jegliche Form des Missbrauchs des Partnerprogrammes zur Generierung von Provisionen untersagt. Im Zusammenhang mit Werbeflächen und Werbetätigkeiten ist es dem Partner insbesondere verboten:
advocado behält sich das Recht vor, den Partner bei Missbrauch mit sofortiger Wirkung vom Partnerprogramm auszuschließen und die angefallenen Transaktionen zu stornieren. Ein möglicher Anspruch auf Schadensersatz der advocado gegenüber dem Partner bleibt hiervon unberührt.
Die Nutzung des Partnerprogramms durch den Partner ist auf unbestimmte Zeit möglich. Eine Kündigung ist in dem entsprechenden Abrechnungszeitraum des jeweiligen Partnerprogramms möglich.
Sofern zwischen advocado und dem Partner bereits ein geschlossener Kooperationsvertrag vorliegt, sind dessen Vereinbarungen hier vorzugsweise anzuwenden, soweit dies möglich ist.
Sollten sich einzelne Bestimmungen als ungültig erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet durch Beschluss die ungültige Bestimmung durch diejenige gesetzlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die den Zweck der ungültigen Bestimmung, insbesondere das, was die Parteien gewollt haben, mit der weitestgehend möglichen Annäherung erreicht. Entsprechendes gilt, wenn sich bei Durchführung des Partnerprogramms eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.
advocado/Legal Tech Lab 22 GmbH
Berlin/Deutschland,
März/2023.